Patrick Schnieder unterstützt PID-Verbot
Rede zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik (Drs. 17/5450)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle. Ausgehend von diesem einzigartigen und in den nachfolgenden Stadien der Embryonalentwicklung unvergleichbaren Moment, entwickelt sich der Embryo zum Fötus. Menschliches Leben beginnt deshalb für mich unzweifelhaft mit der Verschmelzung der Keimzellen.
Aus dieser Erkenntnis folgere ich zweierlei: Erstens, mein christlicher Glaube und das daraus abgeleitete Menschenbild gebieten mir, jedes Leben von Beginn an zu schützen. Und zweitens, jedes Leben ist von Beginn an mit unantastbarer Würde ausgestattet, die im ersten Artikel unseres Grundgesetzes garantiert wird.
Diese beiden Argumente führen vor Augen, dass sich jedes menschliche Leben dem Zugriff eines anderen Menschen entzieht. Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle geschieht um des Lebens willen, gleich ob sie sich in vitro oder in vivo vollzieht. Dieser Satz darf nicht außer Kraft gesetzt werden. Leben muss um des Lebens willen entstehen, nicht zum Zwecke einer bewussten Selektion. Selektion bedeutet immer, dass ich etwas schlechtes, ungeeignetes aussortieren will. Bei der Präimplantationsdiagnostik wird auf der Grundlage genetischer Untersuchungen entschieden, welcher Embryo leben darf. Embryonen, bei denen eine Indikation vorliegt, werden abgetötet. Dies halte ich für nicht hinnehmbar.
Neben der Frage nach dem menschlichen Leben, stellt die Präimplantationsdiagnostik auch die Frage nach unserem Gesellschaftsverständnis. Denn zwangsläufig geht mit der Präimplantationsdiagnostik, der Selektion der Embryonen, auch die Frage einher, ob das Leben mit einer Behinderung oder einer Krankheit schlecht, unwürdig oder lebenswert sei. Welches Signal geben wir Menschen mit Behinderungen oder genetischen Krankheiten, wenn wir die Präimplantationsdiagnostik zulassen, wenn wir definieren, dass bestimmte Krankheiten und Behinderungen ein Grund sind, Leben gar nicht erst zuzulassen? Auch das halte ich für inakzeptabel.
Ich will das Leid der Eltern, die sich ein gesundes Kind wünschen, vielleicht sogar schon mit der Behinderung oder dem Tod eines oder mehrerer Kinder konfrontiert sind, nicht kleinreden. Den Wunsch nach gesunden Kindern kann wohl jeder nachvollziehen. Doch kann aus dem Wunsch nach einem gesunden Kind kein Recht darauf abgeleitet werden. Zudem ist nicht vorhersehbar, ob Krankheiten, die heute bei der Präimplantationsdiagnostik zu einer Abschreibung des Embryos führen würden, zukünftig nicht doch heilbar oder therapierbar sind.
Gerade in einer reichen und solidarischen Gesellschaft wie der unsrigen ist es unsere Verantwortung, füreinander da zu sein und füreinander Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortung, die Ärzte und Eltern übernehmen, wenn sie künstlich Leben schaffen, ist eine besonders große. Menschliches Leben in diesem frühen Stadium ist auf besonderen Schutz angewiesen. Damit geht eine besondere Verantwortung einher: Lebensschutz ist das höchste Gut. Dem widerspricht die Präimplantationsdiagnostik fundamental. Deshalb spreche ich mich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik aus.